Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanitätshaus Hertel GmbH
§ 1 Anbieterkennung und Geltungsbereich
1. Anbieter – im folgenden Unternehmer genannt – ist die Sanitätshaus Hertel GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Hertel, Helenenstraße 18, 09212 Limbach-Oberfrohna, Telefon 03722/518440, Fax 03722/5184429. 2. Unsere AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und dem Kunden, soweit nicht schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart worden ist. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als ausgeschlossen, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen. 3. Regelungen in diesen AGB, die sich auf Fernabsatzverträge im Sinne des § 312 b BGB beziehen, gelten nur für Verträge, welche unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also dem Internet, E-Mail, dem Telefon, der Telekopie, der schriftlichen oder telefonischen Bestellung aus Katalogen oder sonstigen Werbematerialien zustande gekommen sind.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Präsentation von Waren und Leistungen durch uns stellt kein bindendes Angebot dar, sondern ist als Einladung an den Kunden auf Abgabe eines Angebotes an uns zu verstehen. Erst die Bestellung einer Ware oder Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot gemäß § 145 BGB dar. Der Vertragsabschluss kommt dadurch zustande, dass der Kunde mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung ein mündliches, schriftliches oder fernschriftliches bindendes Angebot auf Grundlage dieser AGB zum Abschluss eines Vertrages an uns übermittelt, welches wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang an uns annehmen können. Die Annahme wird von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung/Leistung des Vertragsgegenstandes erklärt. Die Bestätigung des Einganges der Bestellung des Kunden stellt keine Annahmeerklärung dar und führt nicht zum Vertragsabschluss. 2. Sofern wir auf Ihre ausdrückliche Anforderung hin ein individuelles Angebot, etwa in Form eines Kostenvoranschlages, unterbreiten, ist dieses Angebot für die Dauer von zwei Wochen verbindlich. Ein derartiges Angebot kann der Kunde binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang durch Erklärung uns gegenüber annehmen, wodurch der Vertrag wirksam wird.
§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlung und Versandkosten
1. Die von uns bei der Präsentation unserer Waren und Leistungen genannten Preise sind Bruttopreise in Euro und beinhalten die jeweilige gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Zum Preis der Ware bzw. Leistung addieren sich die jeweiligen Versandkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwa anfallende besondere Gebühren des Zahlungsverkehrs, wie etwa Mindermengenzuschläge, Nachnahmegebühren oder Kosten einer Auslandsüberweisung, sind vom Kunden zu tragen. Die Wahl der Versandart obliegt der SH Hertel GmbH. Sofern in der Warenbeschreibung vor Vertragsabschluss nicht abweichende Versandkosten genannt worden sind, berechnen wir für Lieferungen innerhalb Deutschlands eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,90 € bis 5 kg und 9,80 € bis 25 kg. Der Inselzuschlag beträgt 10,00 €. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Speditionsgüter) sowie dem Versand paketversandfähiger Ware ins Ausland fallen variable Versandkosten an, welche der Kunde vor der Bestellung bei uns erfragen kann. Sofern die Ware am Wohnsitz des Kunden von uns in Gebrauch genommen werden soll oder wenn der Kunde aus sonstigen Gründen eine Auslieferung der Ware durch unseren Lieferdienst wünscht, wird bis zu einer einfachen Entfernung zwischen unserem in § 1 genannten Sitz und dem Wohnsitz des Kunden von 25 km eine Lieferpauschale in Höhe von 16 € und bei einer Entfernung bis 50 km eine Lieferpauschale in Höhe von 30 € berechnet. Bei einer Entfernung von mehr als 50 km erfolgt in der Regel eine Auslieferung durch uns nicht. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, zu leisten. Nach Ablauf der genannten Frist kommt der Kunde ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug. Abweichend hiervon wird der Rechnungsbetrag bei Vereinbarung von Vorkasse bereits mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Bei Lieferung gegen Nachnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag zuzüglich Lieferkosten und Nachnahmegebühr sofort bei Lieferung fällig.
§ 4 Externe Kostenträger
Lieferung von Hilfsmitteln, die an externe Kostenträger (GKV, PKV, Sozialämter, Berufsgenossenschaften etc.) zur schriftlichen Genehmigung der Kostenübernahme eingereicht werden müssen, können erst nach einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung durch den Kostenträger bearbeitet werden. Die Vorlage einer ärztlichen Verordnung gilt nicht als Kostenübernahmebestätigung. Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, dass die Klärung von leistungsrechtlichen Ansprüchen ausschließlich dem Versicherungsverhältnis zwischen Patient und der Krankenkasse zuzuordnen ist, mithin dem Patient als Versicherten obliegt. Im Rahmen unserer Versorgungsleistungen beantragen wir gern die Kostenübernahme gegenüber der Krankenversicherung. Das Genehmigungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhält der Patient Rechtssicherheit darüber, ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten der Hilfsmittelversorgung übernimmt. Gern stellen wir auf Wunsch als Serviceleistung bereits vorab das verordnete und ausgewählte Hilfsmittel zu unseren Konditionen, nach Kostenvoranschlag für die Krankenkasse, mit der für den Patienten hieraus resultierenden Kostentragungspflicht zur Verfügung. Hierdurch wird eine lückenlose Unterstützung der bereits begonnenen ärztlichen Therapie ohne Verzögerung gewährleistet. Die Lieferung des Hilfsmittels erfolgt bis zum vollständigen Ausgleich des Zahlbetrages unter Eigentumsvorbehalt.
§ 5 Vermietung von Hilfsmitteln (entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zeit, wobei der Vermieter, also wir, Eigentümer des Mietgegenstandes bleiben)
1. Nach Vertragsabschluss ist die Kaution sowie die in der Warenbeschreibung genannte Grundgebühr sofort fällig. Die Endabrechnung erfolgt nach Rückgabe der Mietsache. Der in der Warenbeschreibung genannte Mietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von jeweils einem Monat, sofern ein kürzerer oder längerer Mietzeitraum nicht ausdrücklich genannt ist. Eine Zwischenabrechnung der Miete kann monatlich erfolgen. 2. Ist das Mietverhältnis befristet, also für eine vorher bestimmte Dauer abgeschlossen, so endet das Mietverhältnis am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wurde das Mietverhältnis unbefristet abgeschlossen, eine feste Vertragslaufzeit also nicht vereinbart, verlängert sich das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietzeit um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Während der vereinbarten Mindestmietzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Fallpauschalen richtet sich die Dauer des Nutzungsrechts des Kunden nach der medizinischen Notwendigkeit bzw. der Laufzeit der Fallpauschale. 3. Zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit und Mangelfreiheit der Mietsache wird dem Kunden bei Übergabe der Mietsache deren Funktionsfähigkeit und Funktionsweise vorgeführt. Gleichzeitig erfolgt eine Einweisung des Kunden in die Funktionsweise der Mietsache. Etwaige Mängel hat der Kunde auf der von ihm bei Erhalt der Mietsache zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung anzugeben, andernfalls die Mietsache als frei von sichtbaren Mängeln gilt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich und schonend zu behandeln. Hilfsmittel sind nur für den dafür vorgesehenen Zweck und entsprechend der Herstellerbestimmungen bzw. der Gebrauchsanweisung zu benutzen. Schäden, die an den Artikeln entstehen, sind unverzüglich zu melden, wobei Schäden, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, auf Rechnung des Mieters behoben werden. Der Mieter übernimmt die Haftpflicht, welche sich aus der Mietsache ergibt. Die Mietsache ist gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Adress- und Namensänderungen sind dem Vermieter zu melden. Die Ausfuhr ins Ausland z.B. Wohnortwechsel bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Mietsache ist an keinen Dritten zu verteilen, übereignen oder zu verpfänden. Die Mietsache ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. 4. Wünscht der Mieter eines Hilfsmittels die Lieferung der Mietsache vor dem Vorliegen einer schriftlichen Genehmigung eines externen Kostenträgers, so ist dies nur im Rahmen eines privaten Mietvertrages möglich. Eine Rückerstattung, Verrechnung oder Gutschrift bereits durch den Mieter geleisteter Zahlungen kann nach Vorliegen einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung und einer erfolgten Zahlung durch den Kostenträger nur dann erfolgen, wenn dies zuvor schriftlich zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbart worden ist.
§ 6 Lieferung, Lieferfähigkeit
1. Die Lieferung erfolgt entweder aus unserem Lagerbestand oder direkt vom Hersteller im Streckengeschäft. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferung von Teilmengen tragen wir die Mehrkosten des Versands, die über den Kosten einer Einmallieferung liegen. Eine offensichtliche Beschädigung der Versandverpackung bzw. des Pakets hat der Kunde auf dem Transportschein durch den Lieferanten bestätigen zu lassen. 2. Sofern eine Ware nach Vertragsabschluss aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht geliefert werden kann, werden wir den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten. Für diesen Fall behalten wir uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Wir werden dem Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit einen Ersatzartikel, der in Qualität und Preis der bestellten Ware entspricht, anbieten. Sofern der Kunde die Lieferung eines Ersatzartikels nicht wünscht oder ein Ersatzartikel nicht angeboten werden kann, werden wir bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückgewähren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware dieselbe unser Eigentum (§ 449 BGB). Handelt der Kunde im Zusammenhang mit dessen gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit (Unternehmer), behalten wir uns an der Ware das Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei fortlaufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung der Saldoforderung. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware an einen Dritten, so tritt anstelle des Eigentumsvorbehaltes die Forderung des Kunden gegen den Dritten bzw. das von dem Dritten an den Kunden geleistete Entgelt. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug gerät. Handelt der Kunde als Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an den Kunden oder an eine durch den Kunden genannte empfangsberechtigte Person auf den Kunden über. Sofern es sich um einen Versendungskauf handelt, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs der verkauften Sache bereits mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur bzw. das Versandunternehmen auf den Kunden über.
§ 9 Gewährleistung
Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. 1. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt die gesetzliche Regelung. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware, sofern es sich um Neuware handelt und ein Jahr, sofern es sich um gebrauchte Ware handelt. 2. Ist der Kunde Unternehmer, entscheiden wir, ob ein Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns beseitigt wird. Hierfür steht uns eine angemessene Nachbesserungsfrist von 14 Tagen zur Verfügung. Ist die Nachbesserung auch nach einem zweiten Versuch nicht erfolgreich, kann der Kunde die Rechte gemäß § 437 Nr. 2 und 3 BGB geltend machen. Sind an der Kaufsache offensichtliche Mängel vorhanden, müssen Unternehmer binnen einer Zweiwochenfrist ab Erhalt der Ware die Mängel schriftlich uns gegenüber anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige genügt. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Neuware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware, handelt es sich bei der Kaufsache um gebrauchte Ware, bestehen für einen Unternehmer keine Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Rücktritt
Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Kaufvertrag zurück, ist die Sanitätshaus Hertel GmbH berechtigt, für den Ersatz des ihr entstandenen Schadens eine Pauschale in Höhe von 10% des Vertragspreises in Rechnung zu stellen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Sanitätshaus Hertel GmbH einen höheren Schaden oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 11 Haftung
1. Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wegen Personen-, Gesundheits- oder Körperschäden bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. 2. Sofern nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Personen, deren wir uns zur Erfüllung unserer Verbindlichkeiten Ihnen gegenüber bedienen. Der Haftungsausschluss gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs.
§ 12 Datenschutz
Kundendaten werden von uns elektronisch bzw. schriftlich gespeichert und verarbeitet. Die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Wohnort, Geburtsdatum, Kommunikationsmöglichkeiten, Bankverbindung, Körpermaße, körperliche Einschränkungen und dergleichen, werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Auftragsabwicklung erfordert eine entsprechende Datenweitergabe. Der Kunde willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich ein. Die Behandlung der Kundendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsinhalts und im Rahmen gesetzlicher Auskunftspflichten. Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten widerrufen. Im Fall eines Widerrufes werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern diese Daten nicht zur Erfüllung der Pflichten aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis erforderlich sind oder gesetzliche Bestimmungen einer Datenlöschung entgegenstehen. Sie können unentgeltlich Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten erhalten. Die Auskunftserteilung setzt voraus, dass Sie uns gegenüber Ihre Identität nachgewiesen haben.
§ 13 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, also sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, wird als Gerichtsstand unser in § 1 genannter Sitz vereinbart.